Ersatzleistung

Wir mögen einen gleichwertigen Ansatz und haben uns deshalb entschlossen, Arbeit für Menschen mit benachteiligten Verhältnissen zu erbringen. Wir arbeiten schon lange mit ei nem bewährten Partner zusammen, durch den wir Ihnen eine Ersatzleistung anbieten können

Ein Mitarbeiter der Ersatzleistung ist oft gewissenhafter und anstrengender als ein regulärer Arbeitnehmer, weil er eine Chance und einen fairen Ansatz hat.

Wenn Sie nicht einmal Angst haben, benachteiligten Menschen eine Chance zu geben, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen gerne, den richtigen Kollegen zu finden.

Wenn Sie einen Job suchen, kontaktieren Sie uns bitte über unser Kontaktformular.

Der gesetzlich vorgeschriebene obligatorische Anteil von Menschen mit Behinderungen beträgt 4%, d. h. bei einem Unternehmen mit 100 Beschäftigten handelt es sich um 4 Personen.

Wenn die Gesellschaft keine einzige Person mit Behinderung beschäftigt, ist sie verpflichtet, den Betrag von 4 x 2,5 x Durchschnittslohn in der Tschechischen Republik in den Staatshaushalt zu überweisen (ab 1. Januar 2015 beträgt der Durchschnittslohn 25 903 CZK). Insgesamt ist sie verpflichtet, 259.030 CZK an den Staatshaushalt zu zahlen.

Bei einem alternativen Bezug von Dienstleistungen oder Waren beträgt dieser Betrag 4 x 7 x 25 903 CZK, d. h. insgesamt 725 284 CZK.

Wenn die Gesellschaft den Pflichtbetrag an das Staatshaushalt zahlt, erhält sie dafür keine Produkte oder Dienstleistungen.

Bei einem alternativen Bezug von Dienstleistungen oder Waren (von einem Ersatzlieferanten) spart sie die Kosten, die sie für die von ihm in Anspruch genommenen Dienstleistungen und Waren erwirbt (der Lieferant erbringt jedoch keine Ersatzleistungsleistungen) und verzichtet dadurch auf die oben genannten finanziellen Verpflichtungen, was eine zusätzliche Einsparung bedeutet.

    Wir helfen Ihnen gern Ihre richtige Sicherheitslösung zu finden,
    wenden Sie sich bitte an uns.